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Vollkasko - Verlust des Schutz bei Alkoholfahrt

Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen Unfall verursacht, kann seinen Anspruch auf Geld aus der Vollkaskoversicherung verlieren.

Laut dem Sachverhalt des Urteils war ein Autofahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,15 Promille in einem Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit unterwegs. Auf einer Landstraße wollte der Autofahrer vor ihm fahrende Fahrzeuge überholen. Im gleichen Moment setzte vor ihm ein anderer Autofahrer ebenfalls zum Überholen an. Beim Ausweichen geriet der Autofahrer ins Schleudern und kam von der Fahrbahn ab. Sein Auto erlitt einen Totalschaden.

Aufgrund der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Klägers sei die Beklagte von ihrer Verpflichtung zur Versicherungsleistung frei geworden. Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass der Unfall nicht alkoholbedingt gewesen sei. Zwar sei nicht ausgeschlossen, dass auch ein nüchterner Fahrer beim Ausweichen während des Überholens von der Straße abkommt. Der Kläger müsse aber darlegen, dass der Unfall auch für einen nüchternen Fahrer unvermeidbar gewesen wäre. Ein solcher Fahrer hätte jedoch zur Vermeidung des Unfall sein Fahrzeug abbremsen und den ausscherenden Fahrer mit der Hupe warnen können. Ein Ausweichmanöver, wie es der Kläger vorgenommen habe, wäre dann nicht erforderlich gewesen, zumal der andere Autofahrer die Mittellinie tatsächlich nicht überfahren habe. Damit stand für das OLG fest, dass ein nüchterner Fahrer die Situation gemeistert hätte und es wäre nicht zu dem Unfall gekommen.

OLG Naumburg - 20.09.04 - 4 U 38/04

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