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Vermieter können bei groben Beleidigungen des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.

Mieter, die ihren Vermieter oder eine diesem nahestehende Person grob beleidigen, müssen mit einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags rechnen. Durch derartige verbale Attacken kann das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter unwiderruflich zerstört werden, so dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten ist entschied das Landgericht Coburg.

Im vom LG entschiednen Fall hatte der Mieter den Freund der Vermieterin (beide hochbetagt) verbal rüde angegangen. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung wurde sowohl vom Amtsgericht als auch vom Landgericht als wirksam angesehen.

LG Coburg 3.9.2004, 32 S 65/04

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