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Prozeßkostenhilfe für isolierte Zugewinnklage

Die Rechtsverfolgung der prozeßkostenarmen Partei ist nicht schon deshalb mutwillig (§ 114 ZPO), weil sie die Folgesache nicht bereits im Ehescheidungsverfahren geltend gemacht hat.

OLG Celle Beschluß vom 30.06.2004 / 21 WF 173/04

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