Ein Kläger, der mit Hilfe eines heimlich durchgeführten Vaterschaftstests seine Vaterschaft gerichtlich anfechten wollte, ist vor dem Oberlandesgericht Celle gescheitert.
Der 15. Zivilsenat (Senat für Familiensachen) hat bereits mit Urteil vom 29. Oktober 2003 entschieden, dass ein ohne Einwilligung der alleinsorgeberechtigten Mutter eingeholter DNA-Vaterschaftstest das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und prozessual nicht verwertbar ist.
Der heute 33-jährige Kläger hatte sich ein von seinem 1994 geborenen Kind benutztes Kaugummi besorgt und anhand der anhaftenden Speichelreste einen Vaterschaftstest durchführen lassen, der seine Vaterschaft ausschloss.
Das Amtsgericht Hildesheim hatte seine auf diesen Test gestützte Anfechtungsklage am 4. März 2003 abgewiesen. Der 15. Zivilsenat, der die Berufung des Klägers zurückwies ( Az. 15 UF 84/03), hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und weil bisher eine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema nicht vorliegt, die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Revision wurde eingelegt.
OLG Celle 5 UF 84/03