Hier finden Sie einen Auszug aus dem Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog, der zum Thema Verstöße im Zusammenhang mit einem Unfall gehört.
Den gesamten Bußgeldkatalog haben wir für Sie als PDF-Datei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils amtliche Fassung gültig ist.
Die Angaben die Sie hier finden stellen die "Regelstrafe"
dar, von der auch abgewichen werden kann. Insbesondere bei
Härtefällen (z.B. Berufskraftfahrern, die wegen eines
Fahrverbots ihre Stelle verlieren würden) ist eine
Abweichung vom Regelsatz möglich. Eine solche
Abänderung findet jedoch nur selten
durch die Bußgeldstelle statt, sondern
erfordert in aller Regel ein gerichtliches Verfahren.
Aber auch wenn Sie nicht zu den Berufskraftfahrern
gehören es empfiehlt sich immer einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.
Sollten Sie hier Beratung benötigen, Herr Rechtsanwalt Malecha ist innerhalb der Kanzlei für Verkehrsachen zuständig.
| Tatbestand | Regelsatz in Euro (€) | Punkte |
| Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht | 40 € | 2 |
| Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren | 30 € | |
| - mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen | 30 € | |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB | 7 | |
| Unterlassene Hilfeleistung nach § 142 StGB | 5 | |
| Fahrlässige Tötung nach § 142 StGB | 5 | |
| Fahrlässige Körperverletzung nach § 142 StGB | 5 |