Hier finden Sie einen Auszug aus dem Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog, der zum Thema Überholen gehört.
Den gesamten Bußgeldkatalog haben wir für Sie als PDF-Datei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils amtliche Fassung gültig ist.
Die Angaben die Sie hier finden stellen die "Regelstrafe"
dar, von der auch abgewichen werden kann. Insbesondere bei
Härtefällen (z.B. Berufskraftfahrern, die wegen eines
Fahrverbots ihre Stelle verlieren würden) ist eine
Abweichung vom Regelsatz möglich. Eine solche
Abänderung findet jedoch nur selten
durch die Bußgeldstelle statt, sondern
erfordert in aller Regel ein gerichtliches Verfahren.
Aber auch wenn Sie nicht zu den Berufskraftfahrern
gehören es empfiehlt sich immer einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.
Sollten Sie hier Beratung benötigen, Herr Rechtsanwalt Malecha ist innerhalb der Kanzlei für Verkehrsachen zuständig.
| Tatbestand | Regelsatz in Euro (€) | Punkte |
| Überholen trotz Verbot | 40 | 1 |
| Innerorts rechts überholt | 30 | |
| - mit Sachbeschädigung | 35 | |
| Außerorts rechts überholt | 50 | 3 |
| Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein | 40 | 1 |
| Überholen mit zu wenig Seitenabstand | 40 | 1 |
| Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet | 10 | |
| Beim Überholtwerden das Tempo erhöht | 30 | |
| Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht | 10 | |
| Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen | 25 | |
| Überholen bei unklarer Verkehrslage | 50 | 3 |
| Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot | 75 | 4 |
| Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 * |
| Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet | 40 | 2 |
| Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet | 50 | 4 |
| * | 1 Monat Fahrverbot. Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB |