Hier finden Sie einen Auszug aus dem Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog, der zum Thema Verstöße gegen die Straßenbenutzungregeln gehört.
Den gesamten Bußgeldkatalog haben wir für Sie als PDF-Datei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils amtliche Fassung gültig ist.
Die Angaben die Sie hier finden stellen die "Regelstrafe"
dar, von der auch abgewichen werden kann. Insbesondere bei
Härtefällen (z.B. Berufskraftfahrern, die wegen eines
Fahrverbots ihre Stelle verlieren würden) ist eine
Abweichung vom Regelsatz möglich. Eine solche
Abänderung findet jedoch nur selten
durch die Bußgeldstelle statt, sondern
erfordert in aller Regel ein gerichtliches Verfahren.
Aber auch wenn Sie nicht zu den Berufskraftfahrern
gehören es empfiehlt sich immer einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.
Sollten Sie hier Beratung benötigen, Herr Rechtsanwalt Malecha ist innerhalb der Kanzlei für Verkehrsachen zuständig.
| Tatbestand | Regelsatz in Euro (€) | Punkte |
| Straße verbotswidrig befahren (Sonderstreifen für Taxen u. Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote) | 15 € | |
| - mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs | 35 € | |
| Einbahnstraßenschild missachtet | 20 € | |
| Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert | 15 € | |
| - mit Gefährdung | 40 € | 1 |
| Im Fußgängerbereich bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet | 50 € | 1 |
| vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt | 10 € | |
| - mit Gefährdung | 15 € | |
| - mit Sachbeschädigung | 25 € | |
| Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren | 5 € | |
| - mit Behinderung | 10 € | |
| - mit Gefährdung | 20 € | |
| Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | bis 20 € | |
| Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm o. einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung | 40 € | 1 |
| Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz) | 20 € |