Hier finden Sie einen Auszug aus dem Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog, der zum Themabereich Halten und Parken gehört.
Den gesamten Bußgeldkatalog haben wir für Sie als PDF-Datei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils amtliche Fassung gültig ist.
Die Angaben die Sie hier finden stellen die "Regelstrafe"
dar, von der auch abgewichen werden kann. Insbesondere bei
Härtefällen (z.B. Berufskraftfahrern, die wegen eines
Fahrverbots ihre Stelle verlieren würden) ist eine
Abweichung vom Regelsatz möglich. Eine solche
Abänderung findet jedoch nur selten
durch die Bußgeldstelle statt, sondern
erfordert in aller Regel ein gerichtliches Verfahren.
Aber auch wenn Sie nicht zu den Berufskraftfahrern
gehören es empfiehlt sich immer einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.
Sollten Sie hier Beratung benötigen, Herr Rechtsanwalt Malecha ist innerhalb der Kanzlei für Verkehrsachen zuständig.
| Tatbestand | Regelsatz in Euro (€) | Punkte |
| Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist | 10 € | |
| - mit Behinderung | 15 € | |
| Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen | 15 € | |
| - mit Behinderung | 25 € | |
| - länger als eine Stunde | 25 € | |
| - länger als eine Stunde + Behinderung | 35 € | |
| Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 40 € | 1 |
| Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten | 10 € | |
| Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten | 35 € | |
| - mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 50 € | 1 |
| Halten in zweiter Reihe | 15 € | |
| - mit Behinderung | 20 € | |
| Parken in zweiter Reihe | 20 € | |
| - mit Behinderung | 25 € | |
| - länger als 15 Minuten | 30 € | |
| - länger als 15 Minuten + Behinderung | 35 € | |
| Parken auf Sperrflächen | 25 € | |
| Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 € | |
| - mit Behinderung | 15 € | |
| - länger als 3 Stunden | 20 € | |
| - länger als 3 Stunden + Behinderung | 30 € | |
| Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundsstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist | 10 € | |
| - mit Behinderung | 15 € | |
| - länger als 3 Stunden | 20 € | |
| - länger als 3 Stunden + Behinderung | 30 € | |
| Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe | ||
| - bis zu 30 Minuten | 5 € | |
| - bis zu 1 Stunde | 10 € | |
| - bis zu 2 Stunden | 15 € | |
| - bis zu 3 Stunden | 20 € | |
| - über 3 Stunden | 25 € | |
| Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 35 € | |
| Nicht platzsparend gehalten oder geparkt | 10 € | |
| Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € | |
| Parken in Fußgängerbereichen | 30 € | |
| - mit Behinderung | 35 € | |
| - länger als 3 Stunden | 35 € | |
| Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen | 20 € | |
| Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 10 € | |
| - mit Sachbeschädigung | 25 € | |
| Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen | 15 € | |
| - mit Sachbeschädigung | 25 € |