Hier finden Sie einen Auszug aus dem Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog, der Verstöße mit der Beleuchtung und mit Warnzeichen zum Inhalt hat.
Den gesamten Bußgeldkatalog haben wir für Sie als PDF-Datei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils amtliche Fassung gültig ist.
Die Angaben die Sie hier finden stellen die "Regelstrafe"
dar, von der auch abgewichen werden kann. Insbesondere bei
Härtefällen (z.B. Berufskraftfahrern, die wegen eines
Fahrverbots ihre Stelle verlieren würden) ist eine
Abweichung vom Regelsatz möglich. Eine solche
Abänderung findet jedoch nur selten
durch die Bußgeldstelle statt, sondern
erfordert in aller Regel ein gerichtliches Verfahren.
Aber auch wenn Sie nicht zu den Berufskraftfahrern
gehören es empfiehlt sich immer einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.
Sollten Sie hier Beratung benötigen, Herr Rechtsanwalt Malecha ist innerhalb der Kanzlei für Verkehrsachen zuständig.
| Tatbestand | Regelsatz in Euro (€) | Punkte |
| Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt | 10 € | |
| - mit Gefährdung | 15 € | |
| - mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Nur Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10 € | |
| - mit Gefährdung | 15 € | |
| - mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen | ||
| - innerorts | 25 € | |
| - außerorts | 40 € | 3 |
| Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20 € | |
| - mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10 € | |
| Missbrauch der Warnblinkanlage | 5 € | |
| Missbrauch von Hupe und Lichthupe | 10 € | |
| - mit Belästigung | 20 € | |
| Einsatz unerlaubter Schallzeichen | 10 € |