Hier finden Sie einen Auszug aus dem Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog, der zum Thema Verstöße im Zusammenhang mit Autobahnen und Kraftfahrstrassen gehört.
Den gesamten Bußgeldkatalog haben wir für Sie als PDF-Datei bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass nur die jeweils amtliche Fassung gültig ist.
Die Angaben die Sie hier finden stellen die "Regelstrafe"
dar, von der auch abgewichen werden kann. Insbesondere bei
Härtefällen (z.B. Berufskraftfahrern, die wegen eines
Fahrverbots ihre Stelle verlieren würden) ist eine
Abweichung vom Regelsatz möglich. Eine solche
Abänderung findet jedoch nur selten
durch die Bußgeldstelle statt, sondern
erfordert in aller Regel ein gerichtliches Verfahren.
Aber auch wenn Sie nicht zu den Berufskraftfahrern
gehören es empfiehlt sich immer einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.
Sollten Sie hier Beratung benötigen, Herr Rechtsanwalt Malecha ist innerhalb der Kanzlei für Verkehrsachen zuständig.
| Tatbestand | Regelsatz in Euro (€) | Punkte |
| Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen | + | 7 * |
| desgleichen in Ein- und Ausfahrten | 50 | 4 |
| desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 100 | 4 |
| desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn | 150 | 4 * |
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt | 50 | 2 |
| Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren | 20 | |
| Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Behinderung | 40 | 1 |
| Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h) | 20 |
|
| - Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten | 40 | 1 |
| Unzulässiges Halten | 30 | |
| Unzulässiges Parken | 40 | 2 |
| Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen | 25 |
|
| - mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 50 | 3 |
| - mit Sachbeschädigung | 60 | 3 |
| Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet | 20 | |
| Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet | 50 | 3 |
| + | Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB |
| * | 1 Monat Fahrverbot |